Tätigkeiten
Standeskommission der FMH

Standeskommission der FMH

Die Standeskommission der FMH ist ein von den Statuten vorgesehenes Organ der FMH und fungiert als Beschwerdeinstanz gegen standesrechtliche Entscheide. Erstinstanzlich sind die Standeskommissionen der kantonalen Ärztegesellschaften und des VSAO für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen oder Beschwerden sowie für die Entscheidung über allfällige Verstösse gegen die Standesordnung zuständig. Wollen die Parteien den in erster Instanz getroffenen Entscheid anfechten, können sie bei der Standeskommission der FMH Beschwerde einreichen.

Für die Administration und das juristische Sekretariat der Standeskommission ist der Dienst Einsprachekommissionen und Standesverfahren zuständig. Dieser Dienst ist dem Generalsekretariat der FMH angegliedert. Er begleitet auch die Projekte zur Änderung der Standesordnung und ihrer Anhänge und berät die ärztlichen Vereinigungen, die Mitglieder der FMH und die Öffentlichkeit zu Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsethik.

Im Jahresverlauf 2019 hat die Standeskommission der FMH 25 Verfahren bearbeitet, davon 15 neue Beschwerden. 12 dieser Verfahren konnten während des Jahres erledigt werden, 13 waren am 31. Dezember 2019 noch hängig. Zusätzlich zu den standesrechtlichen Verfahren und den zahlreichen Mitgliederfragen beschäftigte sich der Dienst Einsprachekommissionen und Standesverfahren intensiv mit Themen der ärztlichen Informations-, Werbe- und Medienarbeit. Eine Umfrage bei den Basisorganisationen bezüglich Anwendung und Aktualität der diesbezüglichen berufsethischen Regeln hat gezeigt, dass besonders in Bezug auf Aktivitäten im Internet und in den sozialen Netzwerken Klärungsbedarf besteht. Dieses Thema wurde auch beim jährlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern der Standeskommissionen und der Ombuds-, Schlichtungs- und Mediationsdienste erörtert.

Insbesondere sind mehrere Änderungen der Standesordnung und ihrer Anhänge zu vermelden: Die Pflicht, sich einem Gutachten der aussergerichtlichen Gutachterstelle der FMH zu unterziehen, ist nun strenger geregelt, die Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen von Dossiers wurden verlängert, um dem neuen Bundesrecht Rechnung zu tragen, und die Eintragung juristischer Personen in Telefonbüchern unter der Rubrik «Ärzte» ist jetzt einfacher möglich.

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